Elternschaftsbeiträge
Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge. Dabei müssen folgende zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Mutter oder der Vater widmet sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes
- Das Einkommen der Familie reicht nicht zum Leben
Anspruchsberechtigt ist der Elternteil, welcher das Kind hauptsächlich betreut. Die Elternschaftsbeiträge werden dabei individuell berechnet und für die ersten sechs Monate nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt. Die Beiträge müssen nicht zurückbezahlt werden. Eltern, die bei der Geburt des Kindes ihren Wohnsitz nicht im Kanton St.Gallen haben oder Sozialhilfeleistungen beziehen haben keinen Anspruch auf Elternschaftsbeiträge. Die Anträge können beim Sozialamt Wittenbach eingereicht werden. Das entsprechende Formular und das Merkblatt ist auf www.wittenbach.ch zu finden.