E-Voting Premiere in Wittenbach
In dieser Woche werden die Unterlagen für die Abstimmung vom 24. November verschickt. Erstmals ist dabei in Wittenbach die elektronische Stimmabgabe möglich. Für die Ratskanzlei eine überschaubares erstes Mal.
Wer von dem E-Voting Gebrauch machen will, muss sich bis acht Wochen vor der Abstimmung für die elektronische Stimmabgabe anmelden. In Wittenbach haben das für den kommenden Abstimmungssonntag 179 Personen gemacht. Für den Ratsschreiber Marco Lang eine optimale Ausgangslage für das erste Mal E-Voting: «Diese überschaubare Anzahl ermöglicht uns ein entspanntes Vorgehen mit den neuen Abläufen.» Lang geht davon aus, dass nicht alle der angemeldeten Personen die Stimme auch tatsächlich elektronisch abgeben. Die Stimmberechtigten haben nach wie vor die Möglichkeit, brieflich oder per Urne abzustimmen.
Doppelte Stimmabgabe erkennen
Das Wahlbüro der Gemeinde muss sicherstellen, dass in Bezug auf das E-Voting keine doppelten Stimmabgaben eingehen. «Falls jemand bereits elektronisch abgestimmt hat, die Unterlagen aber doch noch bei uns einwirft, müssen wir das erkennen», erklärt Lang. Bereits auf dem Stimmrechtsausweis ist durch einen Barcode ersichtlich, ob sich die Person für das E-Voting angemeldet hat. Die Ratskanzlei kann damit überprüfen, ob die Stimmabgabe bereits elektronisch erfolgt ist. «Sollte dies der Fall sein, ist die briefliche Stimmabgabe nichtig, ansonsten wird die elektronische Stimmabgabe gesperrt.»
Für Abstimmungssonntag bereit
Das E-Voting erfordert im Wahlbüro Wittenbach zwar neue Abläufe, diese werden in anderen Gemeinden jedoch bereits erfolgreich umgesetzt. Nervös ist Marco Lang deshalb nicht, er schaut dem Abstimmungssonntag entspannt entgegen: «Wir wurden gut geschult, wissen was zu tun ist und sind am 24. November auch für die elektronisch eingehenden Stimmen bereit.»
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