Das Einwohnerregister ist grundsätzlich öffentlich, sofern ein begründetes Interesse nachgewiesen werden kann. Ohne diesen Interessennachweis darf das Front Office keine Auskünfte erteilen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 10.00
Nur für die Bekanntgabe der Wohnadresse; zusätzlich CHF 5.- für die Rechnungsstellung

Bemerkung

Füllen Sie dieses Formular vollständig aus und reichen Sie es uns elektronisch ein. Die Angaben müssen dem Einwohneramt eine genaue Identifikation ermöglichen.

Unterlagen

Damit das Einwohneramt Auskunft erteilen kann, benötigt es einen Interessen-Nachweis, den Sie mailen, faxen oder per Post einsenden können an:

Gemeinde Wittenbach
Einwohneramt
Dottenwilerstr. 2
Postfach
9301 Wittenbach

Fax 071 292 21 28
E-Mail einwohneramt@wittenbach.ch

Verfahren

Nach Eingang der Bestellung und des Interessennachweises lässt Ihnen das Einwohneramt die gewünschten Informationen inkl. Rechnung zukommen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.