Identitätskarte
Die Identitätskarte ist beim Einwohneramt Wittenbach erhältlich. Aufgrund der Vorschriften des Bundes ist es notwendig, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin persönlich beim Einwohneramt vorbeikommt. Das Antragsformular muss ab dem 7. Altersjahr eigenhändig unterzeichnet werden. Minderjährige und unter Vormundschaft stehende Personen müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden oder eine Vollmacht mitbringen.
Achtung: In dringenden Fällen muss ein provisorischer Pass beantragt werden.
Mitbringen müssen Sie folgende Unterlagen:
- Aktuelles Passfoto (auch für Säuglinge). Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Am besten von einem Fotografen oder von der Drogerie Oedenhof Wittenbach.
- alte Identitätskarte
- bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige der Polizei
Gültigkeitsdauer und Gebühren
Gültigkeit | Preis (exkl. Porto) | |
Erwachsene | 10 Jahre | CHF 65.-- |
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 5 Jahre | CHF 30.-- |
Kombiangebot (Pass und ID-Karte) | vgl. Biometrischer Pass (Pass 10) |
zuzüglich Versandkosten (CHF 5.--)
Bei der Antragstellung ist die Gebühr im Voraus in bar, mit EC- oder Postcard zu bezahlen.
Verlust Ihres Ausweises
Der Verlust einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Passes ist bei einem Schweizer Polizeiposten zu melden. Beim Antrag eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige der Ausweisstelle oder dem Einwohneramt vorzulegen. Weitere Informationen
Provisorischer Pass (Notpass)
Der provisorische Pass (nicht mit biometrischen Daten) muss bei der Ausweisstelle in St. Gallen bestellt werden und wird nur im Notfall ausgestellt, wenn die Zeit zur Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht.
Auch die Notpassstellen der Schweizer Flughäfen (ausgenommen Bern-Belp) können innert kürzester Zeit einen provisorischen Pass ausstellen.
Der provisorische Pass muss bei der Wiedereinreise in die Schweiz zurückgegeben werden. Er ist gültig für die Dauer Ihres Auslandaufenthaltes, maximal aber ein Jahr.
Die USA erlauben die Einreise mit einem provisorischen Pass nur mit einem Visum. Katar anerkennt den provisorischen Pass nicht.
Ein provisorischer Pass kostet CHF 100.--. Für eine Ausstellung im Flughafen kommt ein Zuschlag von mind. CHF 50.-- dazu.
Weitere Infos
Die Homepages des Bundesamtes für Polizei und der Ausweisstelle informieren detailliert über Pass und Identitätskarte. Das EDA (Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) vermittelt auf seiner Homepage wertvolle Reisehinweise.
Gerne helfen Ihnen auch die Mitarbeitenden des Einwohneramtes weiter.
Zugehörige Objekte
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