22. Oktober 2024

Am Wiesenbach sind neue Durchlässe, Bachöffnungen und die Gewässerraumfestlegung vorgesehen. Bei Teilen des Gewässerprojekts startet mit der Bürgerinformation die Mitwirkung.

Der Wiesenbach ist ein kleiner Bach, der eingedollt beim Areal Wiesen zum OZ Grünau durchfliesst, südlich dem Neuhus Quartier zur Romanshornerstrasse verläuft und auf der anderen Strassenseite schliesslich in den Widenbach mündet. Mit diesem Bach ist ein Gewässerprojekt vorgesehen, dass die Themen Hochwasserschutz, Bachoffenlegung und Gewässerraumfestlegung berücksichtigt. Teile des Projekts unterliegen der Mitwirkung, die im Rahmen der Bürgerinformation vom 11. November gestartet wird.

Hochwasserschutz
Vier Durchlässe leiten den Wiesenbach jeweils unter der Romanshorner-, Grünau- und Neuhusstrasse durch. Diese Durchlässe müssen vergrössert werden, damit sie eine höhere Kapazität an Wassermassen fassen können. Bei anhaltend starken Regenfällen besteht die Gefahr, dass sich vor den Durchlässen das Wasser staut und es zu Überschwemmung kommen könnte. In verschiedenen Bauabschnitten sollen die Durchlässe entsprechend angepasst werden. Die beiden Durchlässe unter der Romanshornerstrasse werden im Zuge der aktuellen Bauarbeiten an der Kantonsstrasse umgesetzt. Künftig fliesst der Wiesenbach direkt in den Widenbach, ohne den Umweg über das Retentionsbecken vor dem Durchlass unter der Romanshornerstrasse. Dieses wird nicht mehr für das Gewässer benötigt.

Bachoffenlegung
Ein grosser Teil des Wiesenbachs ist bereits offengelegt, z.B. vom OZ Kiesparkplatz bis zur Romanshornerstrasse. Die Offenlegung soll nun im Bereich des OZ Grünau erweitert werden. Dadurch erfährt das Schulareal eine ökologische Aufwertung. Der Bund gewährt Subventionen für Gewässeroffenlegungen.

Gewässerraumfestlegung
Bis im Jahr 2027 müssen gemäss gesetzlichen Vorgaben sämtlich Gewässerräume im Siedlungsgebiet definiert werden. Mit dieser sogenannten «Gewässerraumfestlegung» wird bestimmt, wo welches Gewässer exakt durchfliesst. Jedes Gewässer bewegt sich dabei innerhalb eines Korridors, der gemäss neuer Regelung im Normalfall elf Meter Breite beanspruchen muss – was deutlich weniger ist als die aktuelle Übergangsregelung. In diesem Korridor dürfen keine Bauten und Installationen erstellt werden, denn er dient als Hochwasserschutz. In dieser Thematik sind Grundeigentümer betroffen, bei welchen ein Gewässer durch oder neben dem Grundstück verläuft. Der Gewässerraum des Wiesenbachs wird im Zuge des Gewässerprojekts Wiesenbach festgelegt. Als Sondernutzungsplan unterliegt dieser Bereich des Projektes der Mitwirkung, die von 11. November bis 13. Dezember 2024 möglich ist.

Kosten
Die Gesamtkosten für diese Projekt liegen bei 3.5 Mio. Franken. Der Kanton übernimmt dabei rund eine Mio. Franken für die beiden Durchlässe unter der Romanshornerstrasse. Zusätzlich erfolgen Subventionen des Bundes für die Bachöffnung.

Bürgerinformation
11. November, 19.30 Uhr, Aula OZ
Informationen zu folgenden Themen:
- Budget 2025
- Schule für Musik: Aufhebung Zweckverband
- Schulentwicklung
- Gewässerprojekt Wiesenbach
- Energieprojekt Sweet Edge

Gewässerprojekt