Wer gegen Entgelt bei sich zu Hause tagsüber Kinder betreut, muss dies der Gemeinde (Pflegekinderdienst) melden und benötigt eine Bewilligung. Für Tagespflegeplätze in Wittenbach ist die Gemeinde zuständig. Der Pflegekinderdienst nimmt die Abklärung und Vermittlung von Tagespflegeplätzen vor.

Für Pflegeplätze in der Dauer- bzw. Wochenpflege liegt die Zuständigkeit beim Kanton. Informieren Sie sich dazu bitte unter folgendem Link:
https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/soziales/familie/pflegefamilien.html


Die Entschädigung für Pflegeeltern in der Tagespflege berechnnen sich nach den Richtlinien der Gemeinde Witenbach.
ttp://www.wittenbach.ch/dl.php/de/5f7583c17da0b/Pflegegelrichtlinien_Gemeinde_Wittenbach_Tagespflege.pdf

 

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