Computer und Bürogeräte
Wichtig
Fach- und Detailhändler müssen elektrische und elektronische Geräte der Art, die sie im Sortiment führen, zurücknehmen. Denn wer ein neues Gerät kauft, bezahlt mit der vorgezogenen Recyclinggebühr (vRG) nicht die zukünftige, sondern die aktuelle Entsorgung von Geräten.
Die Liste der offiziellen SENS-Sammelstellen erhalten Sie unter www.sens.ch.